Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Agentur gegenüber Kunden

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Erteilung eines Auftrags an die Agentur verbindlich.

§ 1 – Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Agentur in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Künstler im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind (Tänzer/innen, Animateure, Promoter, Stripper/innen, Moderatoren, etc.) die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(4) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.

§ 2 – Vertragsschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Mit Absendung des ausgefüllten Kontakt-/Buchungsformulars (auf der Webseite) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Auf Wunsch versendet der Auftragnehmer eine Bestätigung.
(3) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(4) Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur lediglich als Vermittler für die jeweiligen Auftritte der Künstler zu sehen.

§ 3 – Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Event- & Kuenstleragentur Inhaber:
Firmeninformationen finden sie unter Impressum, (nachfolgend Agentur genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(3) Gegenüber Unternehmern werden diese AGB auch für künftige Geschäfte Vertragsbestandteil.

§ 4 – Mietmaterial
(1) Die Agentur ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die Agentur ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls die Agentur nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Agentur bestätigt worden sind. Die Agentur steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.
(3) Für Stromausfälle übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und nach Maßgabe der VDE für die Stromversorgung zu sorgen.
(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschland ist ohne schriftliche Genehmigung der Agentur untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.
(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgegebene Geräte, Deko Elemente berechnet die Agentur Reparaturkosten. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand.

§ 5 – Event-Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur oder der Künstler dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.
(4) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.
(5) Die Gestaltung des Auftritts, insbesondere die Entscheidung, ob körperlicher Kontakt durch Zuschauer erlaubt ist, obliegt dem/der Künstler.
(6) Die Agentur ist berechtigt, Aufnahmen (Fotos, Videos etc.) der Veranstaltung zu fertigen, um diese zu Werbezwecken zu nutzen.

§ 6 – Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 7 – Haftung
(1) Die Agentur haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Leistung der Künstler.
(3) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmer verursacht werden.
(4) Die Agentur ist von allen Haftungen und Ansprüchen frei, welche vom Auftraggeber selbst umgesetzt werden.
(5) Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der Dekoration vom Aufbau bis zum Abbau aller Dekorationsartikel.

§ 8 – Preise, Zahlung, Provision, Verzug
(1) Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Preise gelten vorbehaltlich abweichender Abrede in EURO.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, stellt der Auftragnehmer ihm eine Rechnung nach Maßgabe des UStG aus. Für Unternehmer sind die Preise immer in Netto zu verstehen.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
(4) Die Vergütung ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung in bar zu entrichten. Die Künstler der Agentur sind zur Abrechnung und Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
Soweit die Zahlung durch Banküberweisung vereinbart wurde, ist die Vergütung vorbehaltlich anders lautender Abreden fünf Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Für Mahnungen wird eine Gebühr von je 5€ erhoben.
(5) Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen. Bei Privatpersonen in Höhe von 5 Prozentpunkten und bei Geschäftskunden in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart.
(6) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern oder eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(7) Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur lediglich als Vermittler die dem Auftraggeber keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Künstler.

§ 9 – Rücktritt, Stornierung
(1) Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausnahme bei Veranstaltungen die innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang der Stornierung stattfinden.
(2) Storniert der Kunde das Vertragsverhältnis nach vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses, berechnet die Agentur 30% des vereinbarten Preises als Stornierungsgebühr.
(3) Storniert der Kunde das Vertragsverhältnis vierzehn Tagen vor der Veranstaltung, berechnet die Agentur ebenfalls 30% des vereinbarten Preises als Stornierungsgebühr.
(4) Bei stornierung weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung berechnet die Agentur 50% des vereinbarten Preises und bei Stornierung am selben Tag beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Preises.
(5) Eine Stornierung ist nur in Textform an den Auftragnehmer zu richten.
(6) Die vorstehenden Gebühren sind spätesten bis zum fünften Werktag nach Erhalt der Rechnung per Überweisung an den Auftragnehmer zu zahlen.

§ 10 – Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Mit Absendung des auf der Webseite ausgefüllten Buchungsformulars bestätigt der Auftraggeber, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eltern haften für Ihre Kinder.
(2) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass seine dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss mitgeteilten Daten für die Vertragserfüllung, insbesondere die erreichbare Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die Veranstaltungszeit/Datum und der der Veranstaltungsort, eine Kontaktperson und deren Handynummer, richtig sind. Der Auftraggeber gewährleistet außerdem, dass der E-Mail-Empfang unter der von ihm angegebenen Adresse technisch möglich ist und nicht durch z. B. Weiterleitung, Stilllegung oder Kapazitätsüberschreitung verhindert wird.
(4) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Falsche Angaben oder Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
(5) Der Unternehmer (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
(6) GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.
(7) Ein Unternehmer als Auftraggeber sorgt dafür, dass den Künstlern geeignete Räumlichkeiten zum Umkleiden und Vorbereitung auf den Auftritt zur Verfügung stehen. Diese sollen mit ausreichend Spiegeln und Sitzmöglichkeiten ausgestattet sein, andernfalls ist dies der Agentur unverzüglich und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
(8) Der Auftraggeber sorgt durch den Einsatz geeigneter Personen für den Schutz der Künstler während des Auftritts, insbesondere vor Gefahren durch Zuschauer.
(9) Die Verpflegung von Künstler sowie Mitarbeitern des Auftragnehmers durch Speisen und Getränke während der Veranstaltung erfolgt in Verantwortung und auf Kosten des Auftraggebers.
(10) Ist der Auftraggeber Unternehmer, verpflichtet er sich, Künstler des Auftragnehmers nicht abzuwerben und deren Leistungen auch zukünftig ausschließlich über den Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen.
Bei schuldhaftem Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1500 € fällig.
(11) Der Auftraggeber haftet für Störungen im Ablauf, die aufgrund fehlender Erreichbarkeit einer Kontaktperson anfallen. Der Künstler ist dann berechtigt, den Veranstaltungsort zu verlassen.
In diesem Falle wird die Buchung kostenpflichtig storniert und die Kosten komplett und ohne Abzüge in Rechnung gestellt.

§ 11 – Reklamation
Alle Reklamationen müssen Unternehmer unmittelbar nach Bekanntwerden mündlich bemängeln. Mängel an der Dekoration müssen bis Showbeginn mitgeteilt werden. Alle Reklamationen, die den Showablauf betreffen, müssen bis zum Ende der Show bemängelt werden. Jeder Reklamation ist eine schriftliche oder mündliche Begründung hinzuzufügen.
Dem Unternehmer steht bei einer fristgerecht geäußerten und berechtigten Reklamation ein umgehendes Recht auf Verbesserung des Mangels zu, insofern die Agentur dazu befähigt ist. Dieses Recht beschränkt sich auf den Tag der Reklamation.
Bei jedem Anspruch auf Gewährleistung durch die Agentur hat die Beseitigung des Mangels Vorrang vor Wandlung oder Preisminderung. Alle Mängel und Ersatzansprüche können nur während der Veranstaltung geltend gemacht werden und verfallen mit Ablauf des Durchführungszeitraums.

§ 12 – Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

§ 13 – Ausfall eines Künstler
(1) Die Agentur verpflichtet sich, im Falle eins Ausfalls eines gebuchten Künstlers, gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Eine Preisminderung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Kommt es kurzfristig zu einem unvorhersehbaren Ausfall eines Künstlers, ist die Agentur nicht haftbar zu machen. Sie verpflichtet sich zu einer zeitnahen Wiederholung der Veranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt.

§ 14 – Konzeption, Präsentation, Eigentum-, Marken-, Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer bleibt Inhaber von Eigentums-, Urheber- und Markenrechten. Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich.
(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist

§ 15 – Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 16 – Ausfall eines Künstler bei Veranstaltung mit weiteren Künstlern
(1) Kommt es zu einem Ausfall eines Künstlers bei einer Veranstaltung mit weiteren Künstlern, organisiert die Agentur einen gleichwertigen Ersatz für den ausgefallenen Auftritt. Die Auswahl unterliegt dabei dem Ermessen der Agentur. Eine alternative Minderung des Preises unterliegt ebenfalls der Agentur. Weitere Haftungsleistungen sind davon unberührt.

§ 17 – Nachträgliche Änderung des Veranstaltungsdatums
(1) Der Auftraggeber verpflichtet das vereinbarte Datum einzuhalten. Wenn eine Änderung im Nachhinein verlangt wird, muss der Auftraggeber ein Geldbetrag von hundert (100) Euro an die Agentur leisten.

§ 18 – Geltendes Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

§ 19 – Inhalte der Webseite
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